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Regelung für offizielle SGB-Lager
- Der Vorstand bestimmt den Lagerleiter, welcher
den Anmeldetermin mindestens auf
3 Monate vor Lagerbeginn festsetzt.
- Nach Ablauf des Anmeldetermins reicht der Lagerleiter
ein Gesuch für die Verteilung der Flugzeuge an den Vorstand
ein.
- Anmeldungen die nach dem Anmeldetermin eintreffen,
können, aber müssen nicht berücksichtigt werden.
Der Vorstand entscheidet diesbezüglich; ebenfalls was die eventuelle
Verteilung zusätzlicher Flugzeuge anbelangt. Ein Anspruch auf
Teilnahme seitens des "verspäteten" Interessenten
besteht nicht.
- Die Einzahlung eines Vorschusses von Fr. 200.-pro
Lagerteilnehmer entfällt. Angemeldete Teilnehmer, die am Lager
schlussendlich nicht teilnehmen, oder die ihre Teilnahme vor Lagerbeginn
zurückziehen, werden in laufender Rechnung mit Fr. 200.-belastet.
- Teilnehmer, die in der Lage sind, Anhänger
zu ziehen, werden mit Priorität berücksichtigt, falls
sich diesbezüglich Probleme ergeben sollten.
- Der Lagerleiter erstellt die Kostenabrechnung unter
den Teilnehmern. Wir verweisen auf das Spesenreglement.
- Die aus der Lagerabrechnung resultierenden Belastungen/Gutschriften
pro Mitglied können (müssen aber nicht) über die
offizielle Buchhaltung laufen. Der Lagerleiter gibt dem Kassier
diesbezüglich die entsprechenden Anweisungen.
Wir wünschen allen Teilnehmern viele schöne
und unfallfreie Flugerlebnisse.
Marcel, für den Vorstand
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